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Geschäftsfähigkeit 

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Ein geistig Behinderter lässt eine Reperatur in Auftrag geben. Bei Fälligkeit der Zahlung erhält ein Unternehmen ein Schreiben vom Betreuer (gesetzlicher Vertreter) des geistig Behinderten Menschen, dass dieser nicht geschäftsfähig ist und keine Rechtsgeschäfte tätigen darf und die Zahlung nicht tätigen wird. Nun die Frage: Muss die Zahlung erfolgen oder hat das Unternehmen die A-Karte gezogen?
 

Gefragt in Ausgehen - 106 Tage zuvor

Themen: Geschäftsfähigkeit 

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