Auszug aus dem Berliner Hundegesetz:
In der Öffentlichkeit müssen Hunde ein Halsband mit Namen und Anschrift des Besitzers tragen.
Der Hund muss immer beaufsichtigt und die Sicherheit gegenüber Menschen, Tieren und Gegenständen gewährleistet sein.
Leinenpflicht:
Hunde sind in folgenden Gebieten an einer max. 2 Meter langen Leine zu führen:
in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen in Waldflächen auf Sport- und Campingplätzen.
Anleinpflicht? wenn ja: wo und für welche Hunde
In Berlin gilt die Leinenpflicht für Hunde in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, im Wald, auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien. Dort müssen die Hunde an einer höchstens 2 Meter langen Leine gehalten werden. In öffentlich zugänglichen Gebäuden, auf der Straße und in Treppenhäusern muss eine höchstens einen Meter lange Leine benutzt werden. Gefährliche Hunde müssen zusätzlich einen Maulkorb tragen.
Gibt es Ausnahmen zur Anleinpflicht?
Lediglich auf den dazu ausgewiesenen Flächen dürfen Hunde – auch gefährliche Hunde mit Maulkorb - ohne Leine frei laufen.
Beantwortet von
volupp
am
05.10.2011 um 00:57 Uhr