Du hast sicherlich eine Straftat begangen und bist verurteilt worden auf Bewährung. D.h. Du musst die Strafe nicht antreten. Jetzt hast Du einen Termin bekommen, der von Dir wahrgenommen werden muss, da wirst Du bezüglich der Straftat = Bewährungssache, befragt.
Beantwortet von
Wüstensand
am
05.04.2012 um 10:12 Uhr