Die Berechtigung, einen Behindertenparkplatz zu benutzen, hat man mit einem Schwerbehindertenausweis nur dann, wenn man das Merkzeichen aG (aussergewöhnlich gehbehindert) zuerkannt bekommen hat. Ein Anspruch mit dem Merkzeichen GB besteht bei einer zusätzlichen Funktionsstörung an den unteren Gliedmaßen mit einem Einzel-Grad der Behinderung (GdB) von 80 % oder einer zusätzlichen Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen mit einem Einzel-GdB von 70 % + gleichzeitig Funktionsstörung der Atmungsorgane und des Herzens, die wenigstens einen Einzel-GdB von 50 % bedingen.
Beantwortet von
volupp
am
26.03.2010 um 00:46 Uhr