Wenn ein gekennzeichneter (!) Radweg vorhanden ist, egal ob alleiniger Radweg oder kombiniert mit dem Gehweg, ist dieser vom Radfahrer zu benutzen. Nicht gekennzeichnete Radwege DÜRFEN benutzt werden. Ansonsten dürfen gekennzeichnete Radwege nur dann ignoriert werden, wenn der Radler im Rahmen eines genehmigten Radrennens unterwegs ist.
Beantwortet von
volupp
am
12.08.2011 um 00:42 Uhr