Der Erbe tritt praktisch in die Fußstapfen des Erblassers. Es muss also auch seine Schulden übernehmen, sogar eine vom Erblasser eingegangene Bürgschaft. Wer erbt, haftet für die Schulden des Erblassers auch mit seinem eigenen Vermögen. Mit einem Erschaftsverzicht umgeht auch Übernahme der Verbindlichkeiten (Schulden).
Beantwortet von
volupp
am
06.01.2011 um 02:49 Uhr