unsere tante(85)hat ein schlaganfall erlitten und kann nichtmehr in ihre wohnung wohnen.mussen wir trotzdem die 3 monaten kuedigungfrist einhalten?
Gefragt in Recht & Ethik - 218 Tage zuvor
Themen: recht
Ja die Kündigungsfrist muss eingehalten werden es sei den der Vermieter lässt mit sich reden
Beantwortet von turmfalke1707 am 22.10.2011 um 22:30 Uhr
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