In Krankschreibung ist genau genommen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Mit Gipsbein oder Magengeschwür kann man verreisen, wenn dies den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt. Beispielsweise ist ein Urlaub am Toten Meer für einen Neurodermitiker heilsam, während ein Langstreckenflug für Menschen mit Rückenschmerzen zu strapaziös ist. Einer geplanten Reise muss aber derjenige zustimmen, der während der Erkrankung Zahlungen leistet: der Arbeitgeber, wenn noch keine sechs Wochen vergangen sind, die Krankenkasse danach. Wer ohne Genehmigung wegfährt, riskiert die Einstellung der Lohnfortzahlung beziehungsweise des Krankengeldes.
Beantwortet von
volupp
am
09.04.2011 um 01:56 Uhr