Kaltwasser wird in unserer Wohnung mit den Betriebskosten abgerechnet.
Kann mir d...
Gefragt von:
syriengirl
in
Waschen & Reinigen
-
113 Tage zuvor
Daniela-Ariela-Marie's Antwort
Frau Wassermann von fließend Bach
Vorschreiben kann er dieses absolut schon mal gar nicht.
Wenn das Wasser, was im Mietpreis pauschal einkalkuliert wurde nicht mehr ausreicht, wird der Jahresverbrauch und Mehrbedarf anschließend auf alle Mietparteien umgelegt. Was allerdings zur Folge haben könnte, dass sich die monatliche Miete bzw. die darin enthaltene Vorrauzahlung für Betriebskosten erhöht.
Was will er aber nun sagen?
Guck mal und auch nur mal angenommen es wäre so:
Wenn Du nun jeden Tag 6 Stunden deine Wäsche wäscht entstehen zusätzlich Kosten, die die einkalulierten Kosten nicht mehr abdecken werden. Hinzu kommt: Wenn ihr mit 2 Leuten auch noch 2 Stunden am Tag unter der Dusche steht und je 150 Liter durch den Ausguß fließen lasst, den Geschirrspühler, das WC usw..
Zwangsläufig entwickelt sich eine art Eigendynamik und die monatliche inklsive Miete wird sich permanent erhöhen wird.
Der Vermieter wird sich gezwungen sehen Wasseruhren zu installieren weil es unter den restlichen Mieter uneistimmigkeiten giebt.
Um jedoch den Gesamtmietpreis erschwinglich zu halten, hat er dir versucht dir klar zumachen, dass wenn Du nicht ein bisschen vom Gaspedahl runtergehst und den Wasserverbrauch reduzierst sonst deine gesamte Miete für Wasser drauf geht.
Betriebskosten sind Fremdkosten von den dein Vermieter nicht ein roten Cent sieht.
Wenn dein Vermieter 1.000 Liter für 10 Mietpartein kalkuliert hat und daraus sich der Mietpreis zusammensetzt, bekommt jeder Mieter 100 Liter im Monat. Wenn Du aber als alleiniger Mieter schon 30 Liter am Tag verbrauchst müssen die anderen Mieter verdursten. Das heißt: Irgendwann wird es einmal klopfen. Du gehst zur Tür und niemand steht da. In in den folgenden Tagen wirst Du hören das dein Nachbar gestorben ist. Die Todesursache: In der Wohnung verdurstet.
Ich nehme an, dass du wenigstens deine Miete von der Arge SGBII dem Vermieter pünklich überweisen lässt und eigentlich dürfte dann doch alles geregelt sein.
Fazit: Wenn dein Vermieter noch einmal den Kopf auf macht, von wegen "Reduzieren" solltes Du gegen ihm auf Gericht gnadenlos Klage einreichen. Mach ihm klar, dass es so nicht läuft und versuch ihm notfalls seinen Eiersack übern Nacken rüberzuziehen, dann würde er wenn aus dem Gerichtsaal rausgeht aussehen wie der Glöckner von Notre Dame.
Schreib mir dann bitte wie es gelaufen ist oder wie es weiter läuft
Du hast mich gefragt, ich habe dir geantwortet.
lots of Greetings / Daniela,Ariela,Marie
D/HH/LH/02.02.2012
Beantwortet
111 Tage zuvor |
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