Beim Kauf meines Autos (Neuwagen) wurde mir verschwiegen, dass die Scheibe ausgeta...
Gefragt von:
auto
in
Kauf & Verkauf
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112 Tage zuvor
Cyrenai's Antwort
also
im großen und ganzen kannst du natürlich versuchen den kaufvertrag anzufechten, da es sich grob gesagt bei diesem fall um arglistige täuschung handelt. dir ist was versprochen worden was du nicht bekommen hast.
Dadurch ist der kauvvertrag nichtig? schwebend unwirksam? sry weiß es grad nicht mehr. schau mal ins bgb §104 ff da handelt sichs um geschäftsfähigkeit und die gültigkeit. weiß grad ned auswendig was arglistige täuschung war.
die frage ist aber eher, ob es das wert ist anzufechten, ich nehme an du willst den wagen behalten? sonst hättest du ihn nicht gekauft. und du bekommst denk ich im besten fall n bisschen n preisnachlass. sprech vllt einfach mal den händler an.
lass vielleicht mal checken ob es wirklich ein neuwagen ist, und ob noch mehr getauscht oder repariert wurde. weil wenns am ende ne schrottkarre is bringst ja wirklich nichts.
viel glück noch
Beantwortet
112 Tage zuvor |
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