Wie lange habe ich Kündigungsfrist,nach 19 Berufsjahren, und darf ich eventue...
Gefragt von:
nachtschattengewächs
in
Deutschland
-
529 Tage zuvor
s2010's Antwort
Hallo,
als Arbeitnehmer hat man gesetzlich immer 4 Wochen (28 Tage - NICHT einen Monat!) zum Monatsende oder zum 15. des Folgemonats.
Wenn man seinem Arbeitgeber die Kündigung am 02. eines Monates (außer Februar - der hat ja meist nur 28 Tage) vorlegt, ist das Arbeitsverhältnis wirksam zum 30. oder 31. beendet.
Wenn man die Kündigung am Montag, 13. Dezember vorlegt, kommt man nicht vor dem 15.01.2011 weg und kann somit erst am 16.01.2011 bei der neuen Firma anfangen.
Alternativ: man kommt mit einem Aufhebungsvertrag, der im beiderseitigen einvernehmen von beiden Seiten unterschrieben wurde auch relativ schnell aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Wenn man möchte mit sofortiger Wirkung.
Ideen und Anregungen wie man solche Verträge gestaltet findet man bei google auf zahllosen Seiten. Außerdem ist Wikipedia empfehlenswert!
Gruß
Beantwortet
528 Tage zuvor |
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